Bilanzmodernisierungsgesetz
Mehr Optionen – weniger Bilanzierungsaufwand
Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Grundsätzlich nimmt der Bilanzierungsaufwand für Firmen ab. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen mehr Wahlmöglichkeiten bei ihrer Bilanzierung. Welche Änderungen die Reform genau bereithält, lesen Sie hier.
Die Neuregelung zur Bilanzierung ist die umfangreichste Reform des Handelsbilanzrechts seit 1985. Die Ziele der Reform:
- das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches (HGB) für den Wettbewerb mit den Standards der internationalen Rechnungslegung stärken
- den Mittelstand bei der Bilanzierung entlasten.
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Ab 2010 müssen Unternehmer neu rechnen. Bild: fotodisc | Das neue Bilanzrecht soll für deutsche Unternehmen eine Alternative zu internationalen Standards sein – jedoch ohne deren Nachteile.
Unternehmen müssen die neuen Bilanzierungsregelungen ab dem Geschäftsjahr 2010 anwenden. Freiwillig können die Firmen bereits für den Abschluss 2009 danach bilanzieren, jedoch nur unter dem Motto "ganz oder gar nicht".
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Nach Meinung von Bilanz-Experten sollten Unternehmen früh mit der Umstellung beginnen: Das neue Bilanzrecht erfordere eine nachhaltige Unternehmensplanung. Betriebe sollten die Neuregelungen deshalb als Chance begreifen, ihre internen Prozesse neu zu strukturieren.
Entlastung für kleinere Betriebe Die Reform entlastet Mittelständler vor allem durch Deregulierungen: Mittelständige Einzelkaufleute mit einem kleinen Geschäftsbetrieb werden vollständig befreit von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht – und damit viele kleine Handwerksbetriebe. Sie müssen nur noch eine einfache steuerliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufstellen.
Folgende Höchstwerte gelten dabei:
- 500.000 Euro Umsatz pro Jahr
- 50.000 Euro Gewinn pro Jahr.
Laut Bernd Keller von der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner werden jedoch kleinere Unternehmen nicht immer von der Neuregelung Gebrauch machen: "Gerade viele kleinere Unternehmen stellen eine Bilanz auf, um bessere Chancen bei der Finanzierung zu erhalten. Es ist davon auszugehen, dass diese weiterhin freiwillig bilanzieren, auch wenn sie zukünftig nicht dazu verpflichtet sind."
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