Zahlungsverhalten

Vier Grundregeln bei insolventen Kunden

17.11.2009 - Ein häufiger Grund für eine Firmen-Insolvenz ist die Insolvenz eines Großkunden. Eine Checkliste verrät, wie Sie Ihr Geld retten, wenn ein Kunde pleite geht.
Laut mein-geschaeftserfolg.de, einem Verlagsbereich des Verlags für die Deutsche Wirtschaft, muss eine Insolvenz nicht das Aus bedeuten – weder für das Unternehmen, noch für die Kundenbeziehung.



Wichtig sei, dass alle Beteiligten die Spielregeln kennen und einhalten. Mein-geschaeftserfolg.de rät Unternehmen zu folgenden vier Schritten, wenn sie die Insolvenz bei ihren Kunden erahnen:

1. Schritt: kurze Zahlungsziele setzen 
Gerüchte über ausbleibende Zahlungen des Kunden sind die ersten Anzeichen für eine sich abzeichnende Kundeninsolvenz. Für Sie heißt das: Setzen Sie kurze Zahlungsziele. Bestehen Sie bei größeren Aufträgen auf Teilabrechnungen.

Werfen Sie auch einen Blick auf die Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Hier können Sie überprüfen, ob eine Firma bereits Insolvenz angemeldet hat.

2. Schritt: keine Bargeschäfte machen
Sollte Ihr Kunde bereits Insolvenz angemeldet haben, sollten Sie alle weiteren Aufwendungen für ihn vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, dann können Sie bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Zahlungsform oder Sicherheiten verhandeln.

Lassen Sie sich nicht auf Bargeschäfte ein. Sie können nach einer Verfahrenseröffnung vom Insolvenzverwalter noch angefochten werden.

3. Schritt: keine neuen Aufträge annehmen
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter Ihr alleiniger Ansprechpartner. Das sollten Sie wissen, falls der Kunde auch in dieser Situation noch Aufträge erteilen will. Mit der Insolvenzeröffnung sind Ihre Aufträge erloschen.

4. Schritt: nur mit Insolvenzverwalter kommunizieren
Sind Sie trotzdem weiter für den Kunden tätig, müssen Sie mit dem Insolvenzverwalter neue Verträge machen – und zwar als so genanntes Massegeschäft.

Dann haftet der Insolvenzverwalter persönlich für das Geschäft. Er haftet auch dafür, dass Sie als Auftragnehmer aus der Insolvenzmasse bezahlt werden können.

(uqrl)
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