23.06.2010 - Finanzämter sollen künftig Steuerforderungen gegenüber insolventen Firmen bevorzugt eintreiben können.
Das berichtet das Wirtschaftsmagazin impulse. Demnach will die Bundesregierung das so genannte Fiskus-Privileg wieder einführen.
Geschäftspartner werden zu nachrangigen Gläubigern
Gemäß dieser Regelung würden alle anderen Geschäftspartner eines insolventen Betriebs zu Gläubigern zweiter Klasse.
Der Grund: Nach dem Begleichen der Steuerschuld an den Fiskus stehe diesen Gläubigern weniger Restvermögen zu, das unter ihnen verteilt werden kann.
Kleinere Firmen durch Fiskus-Privileg gefährdet Gegen die Wiedereinführung des Fiskus-Privilegs rege sich Widerstand: Beispielsweise warne der der Präsident des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen Wolfgang Spitz vor einer massiven Gefährdung vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen.
Sein Argument: Durch die dadurch entstehenden zusätzlichen Forderungsausfälle könnten die Gläubiger selbst in eine finanzielle Schieflage kommen. Dann drohten weitere Steuerausfälle und mehr Arbeitslose.
Deshalb gehe die Rechnung der Bundesregierung nicht auf, mit der Regelung 500 Millionen Euro jährlich mehr an Steuern einzunehmen.
Behörden und Kassen fordern Fiskus-Privileg Inzwischen forderten auch die Sozialkassen und die Deutsche Rentenversicherung, wieder Vorrechte als öffentliche Gläubiger zu erhalten.
Das Privileg stammt laut impulse aus dem Jahr 1898, bis es 1998 nach einhundert Jahren abgeschafft worden sei. (uqrl)