Suchen
Zahlungsverkehr
Nachrichten

Checkliste

Zahlungen von Kunden sichern

04.07.2007 - Wie und wo lässt sich die Bonität von Kunden prüfen? Welche Anreize für das zügige Bezahlen von Rechnungen gibt es? Und was empfiehlt sich, wenn der Kunde nicht zahlt? Tipps, wie Sie die Zahlungen von Kunden sichern können, erfahren Sie hier.
Der Personalverlag in Bonn empfiehlt folgendes:

1. Erfassen Sie die Kundendaten vollständig
Ob Ihr Kunde als Einzelunternehmer oder in Form einer GmbH organisiert ist, ist bei der Auftragsabwicklung eher uninteressant. Doch wenn die Zahlung ausbleibt, werden Sie die korrekte Bezeichnung Ihres Kunden brauchen: Ohne sie werden Sie auch berechtigte Forderungen kaum eintreiben können.

2. Prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden
Bevor Sie einem Kunden den Auftrag bestätigen und ein Zahlungsziel einräumen, sollten Sie seine Bonität überprüfen.

Bonitätsauskünfte über Geschäftspartner erhalten Sie hier:
  1. Bank: hier erhalten Sie Auskunft über die Zahlungsunfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Kunden – allerdings keine konkreten Zahlen. Das Einverständnis des Kunden wird von seiner Bank eingeholt, sofern es ihr nicht bereits vorliegt.

    Kosten: etwa 20 Euro Bearbeitungsgebühr pro Anfrage.

  2. Schufa: hier ist eine Mitgliedschaft erforderlich, außer es geht um eine Eigenauskunft.

    Kosten: etwa 600 Euro jährlich. Alternative: Den Kunden bitten, eine Eigenauskunft vorzulegen.

  3. Internet-Auskunfteien: zur Zeit sind viele solcher Auskunfteien im Aufbau. Ihre Qualität ist allerdings höchst unterschiedlich. Geeignet erscheinen derzeit beispielsweise bonitaetsfinder.de, dwa-wirtschaftsauskunft.de oder atriga.de.

    Kosten: Gebühren pro Auskunft, gestaffelt danach, ob Ihr Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.

  4. Creditreform, Bürgel: hier ist eine Mitgliedschaft in der Regel erforderlich, Einzelabfragen sind nur in Ausnahmefällen auch für Nicht-Mitglieder möglich.

    Kosten: Jahresbeitrag und Gebühren für Auskünfte.

  5. Amtsgericht am Sitz des Kunden: hier erhalten Sie die Information, ob Ihr Kunde die eidesstattliche Versicherung abgegeben oder ein Insolvenzverfahren laufen hat bzw. Informationen über die Eintragungen im Handelsregister.

    Kosten: Die Informationen sind kostenlos, erfordern aber einen schriftlichen Antrag. Gegebenenfalls unterstützt Sie Ihre IHK oder HWK bei der Recherche.

Tipp: Bei größeren Aufträgen sollten Sie zusätzlich auf eine Bürgschaft bestehen.

3. Rechnen Sie zügig mit Ihren Kunden ab
Stellen Sie Ihre Rechnungen zügig aus, wenn Sie Ihre Ware geliefert oder Ihre Dienstleistung erbracht haben. Achten Sie darauf, dass Ihre Rechnungen richtig adressiert sind und alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Gerade große Unternehmen geben Rechnungen mit unklaren Angaben sofort zurück.

4. Zahlungsanreize statt Zahlungsziele
Womöglich räumt Ihr Unternehmen seinen Kunden großzügige Zahlungsziele ein. Diese Praxis ist weit verbreitet. Prüfen Sie kritisch, ob Sie sich das weiter leisten wollen und können. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, Ihren Kunden attraktive Zahlungsanreize zu bieten.

Tipp: Gewähren Sie Ihren Kunden Skonto wie folgt: 1 Prozent bei Zahlung binnen 30 Tagen, 2 Prozent bei Zahlung binnen 20 Tagen und 3 Prozent bei Zahlung binnen 10 Tagen.

5. Nutzen Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens
Zumindest bei Stammkunden sollten Sie versuchen, eine Einzugsermächtigung zu bekommen. Sie erleichtert Ihnen die Zahlungsabwicklung enorm. Und die Forderungsbestände sind beim Lastschriftverfahren mit Abstand am geringsten.

6. Sparen Sie Gerichtskosten und Zeit: Mahnen statt Klagen
Wenn ein Kunde nicht zahlt, sollten Sie nicht gleich Zahlungsklage erheben. Entscheiden Sie sich lieber für das gerichtliche Mahnverfahren. Es ist einfacher und spart Ihnen Zeit und Kosten. Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, füllen Sie hierfür einen Vordruck aus. Das können Sie sogar online erledigen, unter www.mahnverfahren-aktuell.de oder www.mahnungen-online.de.

Die Vorteile: Ausführlich begründen müssen Sie Ihre Forderung beim Mahnverfahren nicht. Außerdem geht es deutlich schneller über die Bühne, als ein umfassendes gerichtliches Verfahren – allein wegen der Überlastung der Gerichte. Beim Mahnbescheid fällt zudem lediglich eine halbe Gerichtsgebühr an. Dagegen würden Sie beim Einreichen einer Klage drei Gebühren Gerichtskostenvorschuss leisten müssen. (uqrl)

Top-Themen
Rechnungswesen: "Online-Rechnungen lohnen sich für kleinere Betriebe" mehr
Bilanzmodernisierungsgesetz : Mehr Optionen – weniger Bilanzierungsaufwand mehr
Vernetzter Einkauf: Kosten sparen mit elektronischer Beschaffungmehr
Firmenkreditkarten: Alle Kosten auf eine Kartemehr
Online-Banking: Wie Kunden sich schützen können - und müssenmehr