08.03.2010 - Unternehmer sollten die neue Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) nicht mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwechseln.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) verteile die neue Steuer-ID seit Anfang August 2009 an alle Steuerpflichtigen, berichtet das Portal handwerksblatt.de.
Steuer-ID gehört nicht auf die RechnungDie persönliche Steuernummer habe jedoch nichts auf Rechnungen zu suchen: Das Umsatzsteuergesetz nenne ausdrücklich als Rechnungsbestandteil die bisherige Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so der Steuerberater Christoph Iser auf handwerksblatt.de.
Eine Rechnung berechtige daher nicht zum Vorsteuerabzug, wenn sie lediglich die persönliche Identifikationsnummer beinhaltet. (uqrl)