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Krankenversicherung für Selbständige ab 1. April 2007
Versicherungspflicht, Rückkehrrecht und
ermäßigte Beiträge: das Info-Blatt der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) informiert über die neue Rechtslage ab dem 1. April 2007.
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. April 2007 und der damit verbundenen Krankenversicherungspflicht für alle, ergibt sich eine neue Rechtslage, die erhebliche Konsequenzen für Selbständige hat.

Ab dem 1. April 2007 werden viele Selbständige zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung berechtigt. Selbständige mit geringem Einkommen können zusätzlich von ermäßigten Beiträgen oder Wahltarifen profitieren.

Betroffene sollten schnellst möglich reagieren. Wer noch nie gesetzlich versichert war, muss spätestens zum 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließen.

Die G.I.B. Landesberatungsgesellschaft hat in einer Kurzinformation die wesentlichen Regelungen für Selbständige zur Krankenversicherungspflicht, zum Rückkehrrecht und zu den neuen Tarifen zusammengefasst.

PDF, Stand: März 2007
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