26.02.2010 - Die EU-Kommission prüft die so genannte Sanierungsklausel, die notleidenden Firmen steuerliche Vorteile ermöglicht.
Nach Angaben der EU-Kommission wird geprüft, ob es sich bei der Sanierungsklausel um eine Staatsbeihilfe handelt, die nur in genau festgelegten Fällen erlaubt sei.
Diskriminierung durch Klausel auf dem Prüfstand Deutschland gehe davon aus, dass die Sanierungsklausel nicht unter das EU-Behilferecht fällt. Das bezweifle die Kommission jedoch, weil sich die Regel nur auf notleidende Unternehmen bezieht.
Laut EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia liegt die Entscheidung über Steuersenkungen für Unternehmen bei den Mitgliedsstaaten. Jedoch müsse die Kommission darauf achten, dass die Vorschriften für den Verlustvortrag nicht diskriminierend sind.
Über die Sanierungsklausel Laut der EU-Kommission ermöglicht es die Sanierungsklausel notleidenden Unternehmen mit positiver Prognose, ihr steuerpflichtiges Einkommen künftiger Steuerjahre auch dann um frühere Verluste zu senken, wenn sich die Eigentümerstruktur deutlich geändert hat.
Die Sanierungsklausel sei im Juli 2009 beschlossen worden und werde rückwirkend seit dem 1. Januar 2008 angewandt.
Ursprünglich sollte die Klausel Ende 2009 auslaufen, so die EU-Kommission. Jedoch sei sie dann von der Bundesregierung in eine dauerhafte Maßnahme umgewandelt worden. (uqrl)