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Familien-Darlehen statt Bankkredit

14.08.2009 - Eine Alternative zum klassischen Kredit ist das Darlehen von Angehörigen. Jedoch muss der Kreditvertrag ebenso verbindlich sein wie ein Vertrag mit Fremden – sonst sind die Sollzinsen steuerlich nicht absetzbar.
Die Sollzinsen für Darlehen von Freunden oder Verwandten könnten wie bei normalen Krediten als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden, berichtet das Portal mein-geschaeftserfolg.de, ein Verlagsbereich des VNR Verlags für die Deutsche Wirtschaft.



Kreditvertrag mit der Familie wie Kreditvertrag mit der Bank
Dabei komme es auf eine "übliche" Vertragsgestaltung an, denn die Behörden prüften Angehörigen-Verträge kritisch auf Scheingeschäfte.

Mein-Geschaeftserfolg.de rät deshalb, zumindest folgende Punkte verbindlich zu regeln:

  • Laufzeit
  • Rückzahlungsmodalitäten
  • Sollzinssatz
  • Besicherung.
Wichtig: Das Finanzamt dürfe nicht ohne weiteres von einem Scheingeschäft ausgehen – selbst wenn einer dieser Punkte fehlt.

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH, Az. IX R 23/07) müsse das Finanzamt relativ niedrige Sollzinssätze hinnehmen, wenn alle übrigen Regelungen fremdüblich sind.(uqrl)
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