Unfallversicherung

Angehörige bei Weihnachtsfeier nicht mitversichert

23.11.2009 - Der Versicherungsschutz bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier gilt nicht für Familienangehörige.
Darauf weise die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) hin, schreibt die Tageszeitung Die Welt.



Demnach haftet die gesetzliche Unfallversicherung nur für Mitarbeiter des Betriebs. Diese Arbeitnehmer seien während der Feier versichert sowie auf dem Weg dorthin und zurück.

Versicherungsschutz mit Voraussetzungen
Die Voraussetzung: Die Unternehmensleitung oder jemand in ihrem Auftrag veranstalte die Feier und nehme auch selbst daran teil.

Außerdem müsse die Weihnachtsfeier jedem Mitarbeiter offen stehen und nicht nur einem kleinen Kreis.

Der Versicherungsschutz während der Weihnachtsfeier gelte für alle Aktivitäten, die der betrieblichen Zugehörigkeit dienen, etwa Essen, Spiele oder Tanzen. (uqrl)
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