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Die wichtigsten Antworten zum Zusatzbeitrag der Kassen

01.03.2010 - Mehrere Krankenkassen planen, bis Ende 2010 einen Zusatzbeitrag einzuführen. Hier finden Versicherte die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat eine Übersicht der wichtigsten Eckpunkte zum geplanten Zusatzbeitrag der Krankenkassen erstellt:



Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
Die einzelne Kasse entscheidet über die Höhe des Zusatzbeitrages. Rein rechnerisch ergibt sich für jeden gesetzlich Versicherten ein monatlicher durchschnittlicher Fehlbetrag von 6,54 Euro.

Die Bundesregierung hat eine Höchstgrenze bei einem Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens festgelegt – monatlich maximal 37,50 Euro. Bei Beiträgen bis zu acht Euro muss das Einkommen nicht geprüft werden, um den Prüfaufwand zu minimieren. Deshalb werden die meisten Beiträge nicht über acht Euro liegen.

Wer legt den Zusatzbeitrag fest?
Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr für ihre Kostendeckung ausreichen. Den Beschluss über einen Zusatzbeitrag trifft der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstands der Kasse.

Für bundesweit tätige Kassen muss das Bundesversicherungsamt dem Zusatzbeitrag zustimmen, bei regionalen Kassen die Landesaufsicht.

Können Versicherte den Beitrag vermeiden?
Der Versicherte hat ein Sonderkündigungsrecht: Er muss den Zusatzbeitrag nicht zahlen, wenn er das Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe nutzt. In dieser Zeit muss er allerdings die Kasse wechseln.

Für Versicherte mit bestimmten Wahltarifen kann es Ausnahmen vom Sonderkündigungsrecht geben – nicht aber bei Pflichtangeboten der Kassen wie Hausarzt-Verträgen oder Chroniker-Programmen.

Ist ein Wechsel empfehlenswert?
Bei flächendeckenden Zusatzbeiträgen der Kassen lohnt sich ein Wechsel kaum. Generell sind die Leistungen bei allen Kassen gleich – jedoch bieten einzelne Kassen Zusatzangebote, auf die bei einem Wechsel möglicherweise verzichtet werden muss.

Was passiert ohne Zahlung?
Die Mitglieder sind generell verpflichtet, den Zusatzbeitrag zu zahlen: Er ist Teil des Kassenbeitrags. Wer nicht zahlt, wird kostenpflichtig gemahnt, gegebenenfalls treiben Inkasso-Unternehmen das Geld ein.

Bei Hartz-IV-Empfängern übernimmt der Träger die Kosten, falls sie dem Zusatzbeitrag trotz eines Wechsels nicht entgehen können.

Wie wird der Beitrag kassiert?
Die Kasse stellt eine Rechnung an den Versicherten aus, worin auch über das Sonderkündigungsrecht informiert wird.

Die Kassen werden ihre Mitglieder um eine Einzugsermächtigung bitten. Möglich sind auch Daueraufträge oder monatliche Einzelüberweisungen. Vorgesehen sind quartalsweise oder halbjährliche Abbuchungsermächtigungen.

Die Kassen dürfen den Zinsgewinn und niedrigere Einzugskosten als Bonus und Teilnahmeanreiz an die Mitglieder zurückgeben – damit kann der Zusatzbeitrag ein paar Euro günstiger werden.

Wie viel kostet das?
Für die gesetzliche Versicherung ist der Zusatzbeitrag per Rechnung ein Systembruch: Vormals wurde der Beitrag immer vom Arbeitgeber bezahlt bzw. von Lohn oder Gehalt abgezogen oder als Steuergeld in den Gesundheitsfonds überwiesen.

Die Kassen müssen nun eine Finanzbeziehung zum Kunden aufbauen, mit Anschreiben, Kontenpflege und gegebenenfalls Inkasso. Diese Kosten schätzen die Kassen auf eine Milliarde Euro im Jahr – zwei der acht Euro des Zusatzbeitrages müssten allein für die Bürokratiekosten aufgewendet werden. (uqrl)
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