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Versicherungsschutz trotz fehlender Beitragszahlungen

24.03.2009 - Mitversicherte Familienmitglieder haben den vollen Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GVK). Das gilt auch, wenn der versicherte Beitragszahler in Zahlungsverzug gerät.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/12103) auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.



Schutz trotz Zahlungsverzug
In ihrer Antwort verweist die Regierung auf eine Erklärung vom 1. April 2007. Demnach darf niemandem der Versicherungsschutz entzogen werden – auch nicht bei fehlenden Beitragszahlungen.

Um ein Ausnutzen der Solidargemeinschaft zu verhindern, müssten säumige Beitragszahler jedoch grundsätzlich sanktioniert werden.

Keinen Versicherungsschutz für Schuldner
Demnach ruht der Leistungsanspruch in der GVK für nicht hilfebedürftige Versicherte, wenn diese mit ihren Zahlungen im Rückstand sind.

Das Ruhen der Leistungsansprüche gelte allerdings nur für den jeweiligen Beitragszahler in der Versicherung. Alle mitversicherten Familienangehörigen behielten den vollen Leistungsanspruch in der GKV. (uqrl)
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