30.07.2010 - Ein neues Unternehmen muss binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Jedoch wissen viele Existenzgründer nicht, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist. Eine Infoline informiert Gründer.
Das berichtet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden. Demnach hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) das Informationsangebot für Existenzgründer um eine kostenlose Infoline erweitert.
Seit Beginn 2010 könnten sich Existenzgründer unter folgender Telefonnummer über ihre zuständige Berufsgenossenschaft informieren:
0800 / 60 50 40 4.
Anmeldung innerhalb einer Woche nach der Gründung Laut IHK Dresden müssen sich Existenzgründer nach Paragraph 192 Abs. 1 SGB VII innerhalb einer Woche nach der Gründung beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden – unabhängig davon, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält.
Für Existenzgründer sei meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften seien nach Branchen gegliedert. Die Zuständigkeit richtet sich laut IHK Dresden nach der Hauptbranche und somit nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit.
Die Unternehmer oder Freiberufler selbst seien in der Regel nicht automatisch versichert. Jeder Unternehmer könne sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern. (uqrl)