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Kostenloses Muster-Impressum für Internet-Auftritt

21.10.2008 - Kleine und mittlere Unternehmen werden häufig abgemahnt wegen fehlenden Angaben im Impressum. Ein Leitfaden des Bundesjustiz-Ministeriums gibt Hilfestellung.
Gewerbetreibende mit Internet-Auftritt könnten den neuen Service zur Anbieter-Kennzeichnung unter www.bjm.de/musterimpressum finden, schreibt die Financial Times Deutschland (FTD).



Impressum gemäß dem Telemediengesetz
Mit dem Leitfaden zur Impressumspflicht könnten sich die Nutzer darüber informieren, wie sie ihre Anbieter-Kennzeichnung nach den Anforderungen des Telemediengesetzes gestalten.

So könnten kleine und mittlere Unternehmen ihr Abmahnrisiko reduzieren: Im Zweifel sollten die Unternehmen eher umfangreichere statt knappe Angaben machen. (uqrl)
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