21.10.2008 - Kleine und mittlere Unternehmen werden häufig abgemahnt wegen fehlenden Angaben im Impressum. Ein Leitfaden des Bundesjustiz-Ministeriums gibt Hilfestellung.
Gewerbetreibende mit Internet-Auftritt könnten den neuen Service zur Anbieter-Kennzeichnung unter www.bjm.de/musterimpressum finden, schreibt die Financial Times Deutschland (FTD).
Impressum gemäß dem Telemediengesetz Mit dem Leitfaden zur Impressumspflicht könnten sich die Nutzer darüber informieren, wie sie ihre Anbieter-Kennzeichnung nach den Anforderungen des Telemediengesetzes gestalten.
So könnten kleine und mittlere Unternehmen ihr Abmahnrisiko reduzieren: Im Zweifel sollten die Unternehmen eher umfangreichere statt knappe Angaben machen. (uqrl)