07.04.2009 - Internet-Publikationen müssen an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden. Was Website-Betreiber beachten müssen, lesen Sie hier.
Die so genannte "Pflichtablieferungsverordnung" existiere seit Oktober 2008, berichtet der High-Tech-Verband BITKOM. Das Ziel der Pflichtablieferung: kulturell wertvolle Netzpublikationen langfristig erhalten.
Homepage-Betreiber müssen nichts tun Laut BITKOM müssen Homepage-Inhaber aber nicht generell Kopien ihrer Websites an den Staat abliefern.
Sie müssten auch keine Bußgelder fürchten, wenn sie nicht selbst aktiv würden. Es müsse sich auch niemand von der Ablieferungspflicht befreien lassen.
Der BITKOM und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hätten sich mit der Nationalbibliothek verständigt, vorerst nur "abgrenzbare digitale Publikationen" zu archivieren, etwa online veröffentlichte Bücher und Aufsätze.
Daher seien von der Verordnung nicht betroffen:
- Portale mit aktuellen Nachrichten
- Foren
- Communitys
- Homepages mit privaten Inhalten.
Kostenloser Leitfaden mit Praxistipps BITKOM und der DIHK haben gemeinsam mit der Deutschen Nationalbibliothek einen Leitfaden erstellt: Das 8-seitige PDF verrät Website-Betreibern, wie sie mit der so genannten "Pflichtablieferungsverordnung" umgehen müssen.
Der Leitfaden kann unter dem unten angegebenen Link auf den Seiten des BITKOM kostenlos herunter geladen werden. (uqrl)