Urteil
Internet-Foren-Betreiber haften für Einträge ihrer Nutzer
17.11.2009 - Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer.
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die bisherige Rechtsprechung bestätigt, berichtet der Hightech-Verband BITKOM.
Forenbetreiber muss illegale Einträge entfernen
Demnach muss ein Forenbetreiber zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer sofort entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt, zum Beispiel illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik. Andererseits drohten Schadenersatz-Forderungen.
In komplizierten Fällen dürfe er sich aber Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen.
Keine systematische Suche nach illegalen Inhalten erforderlich
Laut BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid müssen Forenbetreiber jedoch nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten fahnden. Es müssten auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden.
Vielmehr müssten die Betroffenen auf den Anbieter der Website zukommen, so Smid: "Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt."
Urheberrechtsverletzungen vermeiden
Der BITKOKM rät Foren-Betreibern darüber hinaus, Fotos von Nutzern nicht mit einem Logo oder Wasserzeichen des Forums zu versehen.
Auch sollten Beiträge der Nutzer nicht als redaktionelle Inhalte der Betreiber präsentiert werden. Dann drohe eine Mitverantwortung bei Urheberrechtsverletzungen. (uqrl)