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Rückgaberecht gilt auch für Online-Kunden

23.12.2009 - Wenn nach Weihnachten das große Geschenke-Umtauschen beginnt, haben auch Online-Besteller ein Rückgaberecht. Was Händler beim Umtausch berücksichtigen sollten, erfahren Sie hier.
Dem Bitkom zufolge haben 2009 mindestens 14 Millionen Deutsche Weihnachtsgeschenke im Web bestellt. Der Hightech-Verband erläutert, was Online-Händler bei der Rückgabe beachten sollten:



Über Widerrufsrecht informieren
Der Besteller kann laut Bitkom einen Kaufvertrag binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware ohne Begründung widerrufen – sofern Sie als Händler bei der Bestellung über das Widerrufsrecht informieren. Ansonsten verlängere sich die Frist.

Ausnahmen im Widerrufsrecht bestünden unter anderem für verderbliche Waren wie Schnittblumen sowie für Datenträger, die bereits aus der versiegelten Hülle ausgepackt wurden – etwa Musik, Videos und Software.

Porto für die Rücksendung einplanen
Ab einem Artikelpreis von 40 Euro müssen Sie laut Bitkom als Händler das Porto für die Rücksendung erstatten – es sei denn, Ihr Kunde hat die Ware noch nicht bezahlt. Wenn Sie nicht nur ein Widerrufs-, sondern ein ausdrückliches Rückgaberecht gewähren, müssten Sie die Kosten in jedem Fall übernehmen.

Kunden, die bei Ihnen schwere Artikel wie Fernseher, Fahrräder oder Möbel bestellt haben, müssten diese nicht selbst zur Post bringen. Als Faustregel gelte: Was Sie nicht als normales Paket versendet haben, sondern mit der Spedition, müssen Sie als Händler auch wieder abholen lassen.

Keine Pflicht zur Rücknahme für Privatverkäufer
Wer privat im Internet verkauft, müsse kein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Privatpersonen können laut Bitkom auch die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Es genüge der Hinweis "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft."

Der Verkäufer dürfe aber keinen Mangel verschweigen oder bewusst falsche Angaben machen. Wichtig sei auch, Urheberrechte zu beachten – etwa beim Produktfoto. (uqrl)
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