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Staat muss Unkosten wegen verzögerter Vergabe bezahlen

22.05.2009 - Viele Vergabeverfahren verzögern sich. Die dadurch entstehenden Mehrkosten können sich Bauunternehmer jetzt von der öffentlichen Hand bezahlen lassen.
Das gehe aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (BGH, Az.: VII ZR 11/08), berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.).



Demnach müssen sich die Vertragsparteien in solchen Fällen über die Bezahlung der Kosten "verständigen". Notfalls müsse ein Gericht entscheiden.

Vergabe verzögert - Baukosten gestiegen
Laut F.A.Z. ist das ein Urteil mit Gewicht für die Bauwirtschaft.

Häufig erhielten Unternehmen den Zuschlag für ein Bauprojekt stark verspätet. Der Grund: Wettbewerber ließen das Vergabeverfahren prüfen.
 
Der Bauunternehmer könne dann sein ursprüngliches Gebot nicht mehr einhalten, beispielsweise weil in der Zwischenzeit die Preise für Baustoffe gestiegen sind.

Dank des Urteils könne der Bauunternehmer diese Mehrkosten auf den Staat abwälzen. Diese müsse er aber durch Kalkulationen nachweisen, so der Rechtsanwalt des klagenden Bauunternehmers, Ralf Leinemann.

Verspätung mit Tradition
Jährlich würden öffentliche Aufträge für mehr als 50 Milliarden Euro im Bausektor vergeben, schätze Leinemann – wobei zwischen 10 und 15 Prozent der Aufträge verspätet abgeschlossen würden.

Den Bauunternehmen entstünden dadurch Mehrkosten von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr. (uqrl)
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