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Vier gesetzliche Vorgaben für Steuerprüfer

06.01.2010 - Für Betriebsprüfungen gibt es strenge Regeln, die die Beamten beachten müssen. Diese gesetzlichen Vorgaben sollten auch die Steuerzahler kennen.
Das Magazin Capital hat die wichtigsten Gesetzesvorlagen für das methodische Vorgehen von Steuerprüfern veröffentlicht:



1. Ankündigung
Prüfer sind verpflichtet, ihr Kommen anzukündigen – anders als Steuerfahnder. Deshalb erhalten Steuerzahler mindestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn einen Bescheid, in dem auch Zeitraum und Gegenstand der Prüfung genannt werden. In diesen zwei Wochen können sich Steuerzahler auf die Prüfung vorbereiten.

2. Mithilfe
Laut Gesetz erfolgt die Prüfung beim Steuerzahler. Dieser muss den Beamten die erforderlichen Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen. Nur in Ausnahmefällen werden die Akten im Finanzamt gesichtet.

3. Datencheck
Betriebe sind verpflichtet, auch elektronisch aufbereitete Daten wie Bilanzen und Lohnbuchhaltung bereitzuhalten. Dasselbe gilt für Topverdiener. Wer sein Mietshaus mit Excel verwaltet, muss den Beamten die Dateien überlassen.

Die Spezialsoftware IDEA ermöglicht es Prüfern, solche Daten ohne größeren Aufwand auf Plausibilität zu checken.

4. Prüfungsturnus
Wer positive Einkünfte von mehr als 500.000 Euro bezieht, kann jedes Jahr geprüft werden. Bei Unternehmen hängt die Frequenz von Umsatz, Branche und Gewinn ab. Meist schauen sich die Beamten einen Zeitraum von drei Jahren an. Umstritten ist derzeit, ob auch eine Prüfung im Jahrestakt zulässig ist.

(uqrl)
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