10.03.2010 - Durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotels ist die Rechnungsstellung für Geschäftsreisen 2010 komplizierter geworden. Ein Reisekostenrechner erleichtert die Aufgabe.
Laut dem Beratungsunternehmen Ecovis unterliegen Beherbergungsleistungen seit Beginn 2010 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, während beim Frühstück immer noch immer der Regelsteuersatz von 19 Prozent gilt.
Neuen Reisekostenersatz berechnen Diese Änderung beeinflusse den steuerlichen Reisekostenersatz: Verpflegungskosten können laut Ecovis im Unterschied zu Fahrt- und Übernachtungskosten nicht in tatsächlicher Höhe, sondern nur pauschal erstattet werden.
Das Beratungshaus stelle dazu seinen aktualisierten Reisekostenrechner 2010 zur Verfügung. Arbeitgeber könnten ihre Reisekosten unter Berücksichtigung dieser Änderungen damit einfach berechnen.
Arbeitgeber könnten den Reisekostenrechner unter www.ecovis.com/reisekosten kostenlos nutzen. (uqrl)