Suchen
Recht & Steuern
Nachrichten

Web-Tipp

Kostenloser Reisekosten-Rechner 2010

10.03.2010 - Durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotels ist die Rechnungsstellung für Geschäftsreisen 2010 komplizierter geworden. Ein Reisekostenrechner erleichtert die Aufgabe.
Laut dem Beratungsunternehmen Ecovis unterliegen Beherbergungsleistungen seit Beginn 2010 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, während beim Frühstück immer noch immer der Regelsteuersatz von 19 Prozent gilt.



Neuen Reisekostenersatz berechnen
Diese Änderung beeinflusse den steuerlichen Reisekostenersatz: Verpflegungskosten können laut Ecovis im Unterschied zu Fahrt- und Übernachtungskosten nicht in tatsächlicher Höhe, sondern nur pauschal erstattet werden.

Das Beratungshaus stelle dazu seinen aktualisierten Reisekostenrechner 2010 zur Verfügung. Arbeitgeber könnten ihre Reisekosten unter Berücksichtigung dieser Änderungen damit einfach berechnen.

Arbeitgeber könnten den Reisekostenrechner unter www.ecovis.com/reisekosten kostenlos nutzen. (uqrl)
Top-Themen
Jahreswechsel: Die wichtigsten Änderungen 2010 für Selbständige mehr
Arbeitsrecht : So beschäftigen Sie freie Mitarbeiter rechtssicher mehr
Selbständigkeit 2009: Die wichtigsten Neuregelungen für Unternehmer im Überblickmehr
Unternehmensführung : Regeln und Risiken der Geschäftsführerhaftung mehr
Selbständigkeit 2008 : Die wichtigsten Änderungen für Unternehmer im Überblick mehr