30.07.2010 - Arbeitnehmer und Selbständige können ihr häusliches Arbeitszimmer wieder besser von der Steuer absetzen.
Das gehe aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 13/09) hervor, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.).
Kosten können wieder geltend gemacht werden
Demnach kann künftig wieder jeder Einkommensbezieher beim Finanzamt die anteiligen Kosten für Miete, Heizung oder Ausstattung geltend machen, wenn ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die Deutsche Steuergewerkschaft rechne damit, dass von der Entscheidung rund eine Million Arbeitnehmer profitieren können: Im Schnitt könnten sie zwischen 500 und 1.000 Euro sparen.
Bundestag muss Reform beschließen Laut F.A.Z. muss der Bundestag nun rückwirkend zum 1. Januar 2007 eine Reform beschließen: Eigentlich konnten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer seitdem nur steuerlich abgesetzt werden, wenn der Raum "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet".
Die Richter hätten dem Gesetzgeber mit ihrer Entscheidung jedoch einen gewissen Spielraum zugestanden, so die F.A.Z.: Beispielsweise könnten die Finanzämter einen Höchstbetrag für die Aufwendungen einführen oder eine grobe Pauschale für "staatlich nicht beobachtbare Möglichkeiten der privaten Mitbenutzung".
Bis diese Pauschalen angewendet würden, dürften die Finanzämter die jetzt geltende Vorschrift nicht mehr anwenden. Steuerbescheide in diesem Punkt würden ohnehin seit längerer Zeit nur vorläufig erlassen.
Der konkrete Fall Mit ihrer Entscheidung gaben die obersten Richter laut F.A.Z. einem Lehrer recht, bei dem das Finanzamt die Aufwendungen für das Home-Office nicht anerkennen wollte.
Der Pädagoge hatte seinen Schulträger vergeblich um ein Büro gebeten, um dort die Arbeiten seiner Schüler zu korrigieren. (uqrl)