Leasing
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Die Leasing-Branche wettert gegen die Unternehmens-Steuerreform. Doch für die Leasing-Nehmer halten sich die Nachteile in Grenzen. Auch 2008 wird Leasing für Unternehmen deshalb ein wichtiges Finanzierungsinstrument bleiben. Lesen Sie hier, wie Sie ein günstiges Angebot finden.
Die Unternehmens-Steuerreform 2008 bringt Veränderungen für Leasing-Nehmer.
Denn ab 2008 müssen Firmen bei der Gewerbesteuer 5 Prozent der Leasing-Raten bei beweglichen Wirtschaftsgütern (also beispielsweise Autos oder Computern) und 18,75 Prozent der Leasing-Raten bei Immobilien ihrem Gewinn hinzurechnen und versteuern.

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Wer seinen Fuhrpark least statt kauft, fährt immer die neuesten Modelle. | Wer seine Produkte durch ein Darlehen finanziert, musste bei der Berechnung der Gewerbesteuer schon immer die Hälfte der anfallenden Zinsen auf den Gewinn aufschlagen.
Die Neuregelung wird für Leasing-Nehmer allerdings kaum zu großen Mehrbelastungen führen. So hat der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) ausgerechnet, dass die Hinzurechnung des Finanzierungsanteils der Leasing-Raten zu einer steuerlichen Belastung von weniger als einem Prozent der Leasing-Rate führen wird.
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Grenzwert von 100.000 EuroFriedhelm Westebbe, Hauptgeschäftsführer des Leasing-Verbandes betont zudem: "Die Hinzurechnung erfolgt nur, wenn die Summe aller Beträge aus Zinsen sowie der Finanzierungsanteile von Mieten und Leasing-Raten 100.000 Euro im Jahr übersteigt. Unterhalb dieses Freibetrages ändert sich nichts."
Die Änderungen würden sich damit in der Regel nur auf die Kapitalgesellschaften auswirken. Denn bei Personengesellschaften werde die Gewerbesteuer bei der Einkommenssteuer angerechnet, so dass sie keine wirtschaftliche Belastung darstelle.
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