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Neue Rechte für den Kunden

Versicherungs-Vermittler haben den Ruf, Kunden unnötige Policen aufzuschwatzen. Das soll sich jetzt mit dem "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" ändern. Lesen Sie hier, wie.
Für Vermittler besteht Erlaubnispflicht
Die Versicherungsvermittler müssen seit 22. Mai 2007 eine Erlaubnis bei ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss der Vermittler nachweisen, dass er eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, über die notwendige Sachkenntnis verfügt (IHK-Nachweis nach 220stündiger Ausbildung und Prüfung), in geordneten Vermögensverhältnissen lebt (Schufa-Auskunft, Gewerbenachweis) und persönlich zuverlässig ist (behördliches Führungszeugnis).


Kunden haben ab sofort Anspruch auf ein Beratungsprotokoll

Die großen Ausnahmen
Allerdings: Nur eine kleine Minderheit der Vermittler muss sich tatsächlich um die Erlaubnis bemühen. Schätzungsweise 85 Prozent aller in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler kommen um die IHK-Prüfung herum.

Das betrifft zum einen alle Vermittler, die schon im August 2000 in der Branche tätig waren ("Alte-Hasen-Regel").
Zum anderen sind die Versicherungsvertreter ausgenommen, die als "gebundene" Vertreter ausschließlich die Produkte eines Versicherers anbieten. Für die Fachkunde und Zuverlässigkeit dieser übergroßen Mehrheit aller Vermittler bürgt das jeweilige Versicherungsunternehmen.

Erlaubnispflichtig ist also nur, wer relativ neu im Geschäft ist und als unabhängiger Versicherungsberater, Versicherungsmakler oder als Mehrfachagent für mehrere konkurrierende Versicherer arbeitet.

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