Der Berliner Rechtsanwalt Michael Wollenhaupt von der Kanzlei Bartels Kim Wollenhaupt Rechtsanwälte (www.allmedialaw.de) nennt den wichtigsten Grund für die Attraktivität der GmbH: die weitreichende Haftungsbegrenzung. Damit ist gemeint, dass die Gläubiger bei einer Insolvenz nicht auf das Privatvermögen des Gesellschafters zugreifen dürfen, sondern nur auf das Kapital der Gesellschaft.
Keine private Haftung und gutes Image Deshalb gehört die GmbH zu den Kapitalgesellschaften: Der Gesellschafter haftet grundsätzlich nicht persönlich. Der Gründer einer Personengesellschaft, etwa einer GbR, haftet dagegen auch mit seinem privaten Vermögen.
 |
|
Wollenhaupt: "Die GmbH genießt ein hohes Ansehen in Deutschland." Bild: fotodisc | Laut Wollenhaupt missverstehen viele Gründer diesen Vorteil: "Haftungsbeschränkung ist nicht gleich Stammkapital. Bei einer GmbH-Insolvenz haftet die Gesellschaft mit dem gesamten betrieblichen Vermögen, das in das Geschäft eingebracht wurde."
Möchte ein Gründer eine GmbH gründen, muss er 25.000 Euro als Mindeststammkapital mitbringen. Bleibt die GmbH erfolglos und fährt keinen Umsatz ein, können die Gläubiger nur auf dieses Kapital zugreifen – nicht jedoch auf das Privatvermögen. Wächst die GmbH dagegen, steht bei einer Insolvenz das gesamte angesammelte Betriebsvermögen auf dem Spiel.
|
Das sei aber nicht der einzige Grund, der die GmbH zur beliebtesten Rechtsform macht, sagt Wollenhaupt: "Die GmbH genießt ein hohes Ansehen in Deutschland. Im täglichen Geschäftsverkehr wissen Banken, Kunden oder Zulieferer auf den ersten Blick: Da steckt Geld dahinter. Durch die Mindestkapitalisierung gewährleistet die GmbH eine gewisse Bonität."
Steuerliche Vorteile und flexible Anteile Ein weiterer Vorteil: Die Gesellschaftsanteile können leicht erworben und verkauft werden. Deshalb ist die GmbH für Gründer geeignet, die ein flexibles Geschäftsmodell bevorzugen. Beispielsweise können Kapitalgeber sich vertraglich unkompliziert in die Gesellschaft einkaufen. Auch das ist bei einer Personengesellschaft schwieriger – dort ist in der Regel die Zustimmung aller Mitgesellschafter erforderlich.
Außerdem haben GmbH-Gründer laut Wollenhaupt die Möglichkeit, einen externen Geschäftsführer einzustellen. Bei einer GbR gelte dagegen das gesetzliche Prinzip, dass nur Gesellschafter auch Geschäftsführer sein dürfen: "Die Personengesellschaft ist auf den Gesellschafter gemünzt, diese sind stark aneinander gebunden. Dagegen ist die Kapitalgesellschaft auf Geschäftstätigkeit ausgerichtet. Da ist man auch flexibler, die Geschäftsleitung neu aufzustellen."
Die GmbH kann sich auch steuerlich lohnen: Die Gewinne eines Unternehmens unterliegen der Körperschaftssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz. Der Steuersatz ist starr – er bleibt immer gleich. Die Entnahmen der Gesellschafter werden extra besteuert. Bei Personengesellschaften greift dagegen generell die Einkommensteuer. Ihr Steuersatz ist nicht starr, sondern progressiv.
auf der nächsten Seite:
- Hoher Aufwand und schnellere Insolvenz
- 12.500 Euro reichen als Bareinlage