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Schritt für Schritt zum Restart

Unternehmer und Selbständige, die geschäftlich einmal gescheitert sind, haben beim zweiten Versuch gute Chancen auf Erfolg. Denn sie verfügen über Erfahrungen, die anderen Gründern fehlen. Hier sind Tipps, wie Sie beim Neuanfang keine Fehler machen.
"Hinfallen ist keine Schande, wenn man nachher wieder aufsteht." Das sagt der ehemalige Premiere-Chef Georg Kofler, der in seinem Leben bereits so manch eine Niederlage hinnehmen musste. Bert Twaalhoven, Niederländischer Unternehmer, der insgesamt 17 Pleiten in seinem Unternehmerleben verkraftete, hat das Motto: "Scheitern ist die Mutter des Erfolgs." Auch Walt Disney war pleite, bevor seine Figur Mickey Maus erschien.


Einmal Pleite - immer pleite? Das muss nicht sein.

Beispiele erfolgreicher Unternehmer, die sich von einer Pleite nicht aus der Bahn haben werfen lassen, gibt es also etliche. Das Institut für Mittestandsforschung (IFM) in Bonn  schätzt sogar, dass zwischen 11 und 18 Prozent aller Gründer solche "Restarter" sind. Nachgewiesen ist, dass sie häufig wirtschaftlich mehr Erfolg haben als Erstgründer. Schließlich haben gescheiterte Selbstständige im Krisenprozess meist wertvolle Managementerfahrungen erworben, die sie zu einer erfolgreichen Neugründung befähigen.

"Leider ist das Thema Pleite in Deutschland jedoch nach wie vor ein Tabu-Thema", sagt Christiane Siegel von der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B. in Nordrhein-Westfalen. Sie fordert eine "Kultur der zweiten Chance" und hat einen Ratgeber entwickelt, der Informationen zu den Umständen und Voraussetzungen eines Restarts zur Verfügung stellt.

Demnach sollten Restarter unter anderem folgendes beachten:

1. Nehmen Sie sich Zeit
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit scheint die selbständige Tätigkeit häufig der einzig realistische Weg zu sein, überhaupt ein Einkommen erwirtschaften zu können. Viele planen deshalb so schnell wie möglich eine zweite Selbstständigkeit.

Doch wer in den letzten Jahren mit aller Kraft versucht hat, sein Unternehmen zu retten, braucht erst einmal vor allem eines: Ruhe. Nehmen Sie sich Zeit, um wieder zu Kräften zu kommen und mit Ihrer neuen Lebenssituation ins Reine zu kommen.

2. Sichern Sie Ihre Existenz
Melden Sie sich so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend. Vielleicht haben Sie noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld I. Noch bestehende Ansprüche ruhen nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und verjähren erst noch vier Jahren. Viele Existenzgründer haben auch die seit letztem Jahr bestehende Möglichkeit wahrgenommen, sich freiwillig arbeitslos zu versichern.

Wer kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr hat, kann Arbeitslosengeld II beantragen.

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