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Selbständigkeit 2009

Die wichtigsten Neuregelungen für Unternehmer im Überblick

Nicht nur Gesundheitsfonds und Erbschaftsteuer: Das Jahr 2009 hält zahlreiche rechtliche und steuerliche Änderungen bereit. Hier finden Sie die wichtigsten Neuregelungen für Selbständige und Unternehmer auf einen Blick.


1. Steuern

Abschreibungsmöglichkeiten

Kaum abgeschafft, ist sie wieder da: die degressive Abschreibung. Die Bundesregierung hat die Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 25 Prozent wieder eingeführt – vorerst befristet auf zwei Jahre.

Mit Abschreibungsmöglichkeiten bares Geld sparen.
Bild: fotodisc

Zusätzlich zur degressiven Abschreibung können kleine und mittlere Unternehmen Sonderabschreibungen nutzen. Dafür wird die Betriebsvermögensgrenze für bilanzierende Unternehmen erhöht – von 235.000 auf 335.000 Euro.

Die Gewinngrenze, die für die Einnahme-Überschuss-Rechnung relevant ist, steigt von 100.000 auf 200.000 Euro.

Unternehmer können Sonderabschreibungen in Höhe von 20 Prozent für ein Wirtschaftsgut in dem Jahr in Anspruch nehmen, in dem es angeschafft wird. Die 20 Prozent können alternativ aber auch über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.

Mit beiden Möglichkeiten können Unternehmer also im ersten Jahr bis zu 45 Prozent eines Wirtschaftsgutes abschreiben – wenn ein Unternehmen überhaupt Gewinne erwirtschaftet: Bei Verlusten sind diese Instrumente laut der Wirtschaftsberatung Ernst & Young wirkungslos.

Vermögenswirksame Leistungen
Die Zulage für vermögenswirksame Leistungen steigt ab 2009 von 18 auf 20 Prozent. Die Einkommensgrenze wächst von 17.900 auf 20.000 Euro, bei Verheirateten auf 40.000 Euro.

Außerdem können Unternehmen ihren Mitarbeitern eine Unternehmensbeteiligung bis zu 360 Euro pro Jahr gewähren. Bisher lag sie bei maximal 135 Euro. Die Beteiligung ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Das Geld darf auch in Mitarbeiter-Beteiligungsfonds fließen, die nach dem Jahreswechsel aufgelegt werden.


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