Kurzarbeitergeld Auch 2010 können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen – jedoch nur für 18 statt für 24 Monate. Die Antragstellung für Arbeitgeber wurde vereinfacht: Es reicht der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als zehn Prozent, um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen. Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden.
Die Agenturen für Arbeit erstatten ab dem 7. Monat der Kurzarbeit die vollen Beiträge zur Sozialversicherung. In den ersten sechs Monaten übernehmen sie die Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte. Die Agenturen können die Sozialversicherungsbeiträge sogar komplett übernehmen, wenn die Mitarbeiter sich während der Kurzarbeit weiterbilden.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz Der Bundesrat hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Folgende wichtige Änderungen für Unternehmer sind in Kraft getreten:
1. Der Mehrwertsteuersatz auf Hotelübernachtungen ist von 19 auf 7 Prozent gesunken.
2. Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen ("Zinsschranke") sind gelockert: Beispielsweise ist die Freigrenze dauerhaft auf drei Millionen Euro erhöht.
3. Für Abschreibungen ist ein Wahlrecht eingeführt: Unternehmer können sich für die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro entscheiden oder für die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro.
4. Die Umstrukturierung oder Umwandlung von Unternehmen bei der Grunderwerbsteuer ist erleichtert. Grundstücksübergänge sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt.
5. Betriebserben können die Erbschaftssteuer leichter mindern.
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