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Fördermittel

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Geld für ältere Arbeitnehmer

Wer ältere Arbeitnehmer einstellt, kann auf eine ganze Reihe von Fördermitteln zurückgreifen. Welche Mittel es bundesweit gibt und welche Regionen in Deutschland weitergehende Förderungen anbieten, erfahren Sie hier.
Bis zum Jahr 2030 wird jeder dritte Bundesbürger älter sein als 60 Jahre. Gleichzeitig sinkt die Gesamtbevölkerungszahl. Ältere Arbeitnehmer werden deshalb bald unverzichtbar für deutsche Unternehmen sein.


Der Kombilohn ist eine Fördermöglichkeit für ältere Arbeitslose.

Um die über 50-jährigen länger im Arbeitsleben zu halten, gilt seit 1. Mai 2007 ein bundesweites Förderprogramm für die Einstellung älterer Arbeitnehmer, die "Initiative 50plus". Es handelt sich dabei um Förderinstrumente, die es teilweise bereits seit 2002 gibt, die aber erweitert wurden.

1. Kombilohn

Ältere Arbeitslose erhalten bei Einstellung zusätzlich zu ihrem Lohn einen Zuschuss aus der öffentlichen Kasse.
Sie müssen 
  • älter als 50 Jahre sein,
  • Arbeitslosengeld I empfangen und
  • einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 120 Tagen haben,
  • die neue Berufstätigkeit muss deutlich geringer bezahlt sein als die letzte vor der Arbeitslosigkeit.

Dann erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • im 1. Beschäftigungsjahr einen Ausgleich der Differenz von 50 Prozent und
  • im 2. Jahr einen Ausgleich von 30 Prozent zum Nettolohn.
  • Die Rentenversicherungsbeiträge werden zu 90 Prozent weiter gezahlt.
  • Der Anspruch gilt 2 Jahre.

Diese Förderung kann der ältere Arbeitnehmer mehrmals in Anspruch nehmen. Auch der Arbeitgeber kann die Kombilohn-Förderung für mehrere Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

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