Basiswissen zur Rürup-Rente für Selbständige
Das Unternehmer-Magazin ProFirma hat die wichtigsten Punkte zur Rürup-Rente zusammengestellt:
1. Die Basisrente ist das einzige steuerlich geförderte Vorsorge-Instrument für Unternehmer.
2. Selbständige, die weder in die gesetzliche noch in Versorgungswerke einzahlen, können daher einen steuerlichen Abzugsbetrag nutzen. Dieser Betrag steigt bis 2025 auf 20.000 Euro für Ledige und auf 40.000 Euro für Verheiratete.
3. Der Abzug führt auf Grund des oft hohen Spitzensteuersatzes zu einer satten Steuerersparnis.
4. Freiberufler müssen Beiträge vom Abzugsbetrag komplett abziehen, die in die Versorgungswerke eingezahlt werden. Das mindert die Steuerersparnis.
5. Besonders interessant ist die Basisrente für Versicherungsnehmer über 55 Jahre, die gut verdienen: Sie haben auf Grund der Höhe ihrer gesamten Einkünfte keinen hohen Steuersatz zu erwarten.
6. Die Rente bietet Insolvenzschutz und Sicherheit bei Hartz IV. Das gilt aber nur für die Ansparphase.
(uqrl)