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Gesundheitsreform: Doppelbelastung für Arbeitgeber
Krankenkassen 2009: Vom 1. Januar an gilt der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent pro gesetzlich versichertem Angestellten. Außerdem haben die privaten Kassen Preissteigerungen angekündigt. Für Arbeitgeber heißt das: doppelt bezahlen.
Das Anliegen der Bundesregierung: Versicherungsschutz für jeden Bundesbürger. Gut: Die Krankenkassen dürfen Selbständigen nicht mehr kündigen, falls sie in Zahlungsverzug geraten. Außerdem können privat Versicherte die Kasse wechseln. Schlecht: die hohen Mehrkosten für Selbständige.
2,4 Milliarden Euro Mehrkosten für Arbeitgeber
In den neuen Gesundheitsfonds fließen die anteiligen Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese Mittel verteilt die Regierung an die verschiedenen Krankenkassen. Sie orientiert sich dabei an der Anzahl der Versicherten sowie an deren durchschnittlichem Alter und Gesundheitszustand.
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