Viele junge Unternehmen scheitern an fehlendem Kapital. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Gründer, die ersten Monate oder Jahre finanziell zu sichern.
Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick:
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert Bezieher von Arbeitslosengeld I, die durch Aufnahme der selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Ende Dezember 2011 ist der Rechtsanspruch auf die Förderung entfallen.
Die BA gewährt sechs Monate lang zusätzlich zum Arbeitslosengeld 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung und weitere neun Monate lang 300 Euro pro Monat. Der Antrag wird bei der jeweiligen Agentur für Arbeit gestellt.
Weitere Informationen auf gruendungszuschuss.de
Die KfW Bankengruppe fördert mit dem KfW-Gründerkredit-StartGeld Gründer und junge Unternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Der Programmzinssatz des Förderkredits orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die Laufzeit beträgt fünf oder zehn Jahre.
Der Finanzierungshöchstbetrag: 100.000 Euro, davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel. Der Antrag auf die Förderung wird vor der Investition über die Hausbank gestellt.
Mehr Informationen auf den Seiten der KfW
Die KfW Bankengruppe fördert größere Gründungsvorhaben mit einem Kreditbedarf von mehr als 100.000 Euro mit dem KfW-Gründerkredit-Universell. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts.
Damit können Gründer 100 Prozent ihrer Investitionen und Betriebsmittel finanzieren – inklusive Übernahmen von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Form von Asset-Deals. Die KfW gewährt höchstens zehn Millionen Euro.
Mehr Informationen auf den Seiten der KfW
Die KfW Bankengruppe fördert Gründer und junge Unternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Der Vorteil: Die Eigenkapitalbasis wird gestärkt. So erhalten Gründer schneller einen Kredit bei anderen Banken.
Der Zinssatz für dieses Programm liegt zunächst zwischen ein und zwei Prozent und steigt nach vier Jahren auf bis zu vier Prozent an. Der Höchstbetrag des Darlehens: 500.000 Euro.
Die Voraussetzung der Förderung: Es sind Eigenmittel vorhanden. Sie müssen in den alten Bundesländern mindestens 15 Prozent und in den neuen Ländern und Berlin mindestens zehn Prozent der Förderung betragen.
Mehr Informationen auf den Seiten der KfW
Der Europäischer Sozialfonds (ESP) der Europäischen Union fördert über die KfW Mittelstandsbank Unternehmensberatungen für Gründer und junge Unternehmen. Die Voraussetzung: Die Gründung oder Übernahme des Unternehmens liegt noch nicht länger als fünf Jahre zurück.
Es wird ein Zuschuss zu den Beratungskosten von bis zu 90 Prozent gewährt. Nur registrierte Berater aus der KfW-Beraterbörse sind förderungsfähig.
Das Nettoberaterhonorar für die Beratung darf insgesamt nicht mehr als 6.000 Euro betragen. Das Tageshonorar wird bis zu einer Höhe von 800 Euro gefördert, darüber hinaus gehende Beträge sind selbst zu tragen.
Die Anträge werden über Regionalpartner wie den IHKs oder Wirtschaftsförderungen an die KfW weitergeleitet.
Mehr Informationen auf den Seiten der KfW
(uqrl)