19.04.2011 - Das Antrags- und Abrechnungsverfahren des Förderprogramms Gründercoaching Deutschland ist vereinfacht worden.
Das berichtet das Gründerportal www.existenzgruender.de vom Bundeswirtschaftsministerium. Beim Gründercoaching Deutschland werden bis zu 90 Prozent der Kosten von der KfW Bankengruppe bezuschusst, die Gründern durch professionelle Beratung in ihrer Gründungsphase entstehen.
Zum 1. April 2011 hätten das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Antrags- und Abrechnungsverfahren des Förderprogramms vereinfacht.
Laut existenzgruender.de wird der Beratungsvertrag nach wie vor erst nach der Förderzusage der KfW Bankengruppe geschlossen. Jedoch wird der Berater für das Gründercoaching vor der Antragstellung ausgewählt.
Außerdem muss der Beratungsvertrag zwischen Gründer und Berater jetzt nicht mehr beim Regionalpartner oder bei der KfW eingereicht werden.
Der Beratungsprozess wird existenzgruender.de zufolge nach dem Abschluss des Coachings in einem standardisierten Schlussverwendungsnachweis dokumentiert. Der Bericht müsse jetzt nicht mehr zur Prüfung eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler. Die Gründung bzw. Übernahme muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erfolgt sein. Die Gründung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Gefördert werden laut existenzgruender.de Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. (uqrl)