Aussicht auf Schuldenfreiheit begünstigt Existenzgründungen

Studie

07.02.2011 - Überschuldete Deutsche können nach einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" neu starten. Das scheint die Selbständigkeit attraktiver zu machen.

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wagen seit 1999 mehr Menschen mit vergleichsweise geringem Vermögen den Schritt in die Selbständigkeit.

Insolvenzrecht wichtig für Gründer

Der Grund dafür könnte laut DIW darin liegen, dass die Möglichkeit des Neustarts Unternehmensgründungen erleichtert. Diese Möglichkeit sei in der Insolvenzordnung festgelegt, die 1999 eingeführt worden sei. 


Die Gestaltung des Insolvenzrechts sei für Selbständige besonders wichtig, da die Eigentümer persönlich für Schulden haften: Eine mögliche Restschuldbefreiung könne die Risiken aus Sicht der Gründer begrenzen.

Weniger Risiko wichtiger als hohes Startkapital

Dem DIW zufolge wirkt die Insolvenzordnung deshalb wie eine staatliche Versicherung, die das Risiko der Selbständigkeit begrenzt. 


Andererseits bedeute eine Restschuldbefreiung, dass die Gläubiger auf einem Teil ihrer Forderungen sitzenbleiben. Die Folge: Banken kompensierten das höhere Risiko durch höhere Kreditzinsen oder eine eingeschränkte Kreditvergabe. 


Das könne theoretisch den Schritt in die Selbständigkeit erschweren. Jedoch lege die Studie nahe, dass der Versicherungseffekt gegenüber dem Zinseffekt überwiegt.

Zur Studie

Als Datengrundlage diente das Sozio-oekonomische Panel, für das regelmäßig mehr als 20.000 Menschen in rund 11.000 deutschen Haushalten befragt werden. 


Die vorliegende Untersuchung habe sich auf den Zeitraum von 1993 bis 2004 konzentriert, also je sechs Jahre vor und nach Einführung der Insolvenzordnung. 


Die Analyse habe ergeben, dass es vor der Einführung der Insolvenzordnung 1999 bei vermögenden Personen wahrscheinlicher war, dass sie sich selbständig machen. 


Dieser Zusammenhang habe sich im Zuge der neuen Insolvenzordnung 1999 deutlich abgeschwächt – und sei statistisch signifikant. (uqrl)

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