08.12.2011 - Um den Gründungszuschuss zu den alten Konditionen zu erhalten, kommt es weder auf das Datum der Antragstellung noch auf das Abgabedatum der vollständigen Unterlagen an – entscheidend ist das Gründungsdatum.
Darüber informiert das Gründerportal gruendungszuschuss.de. Demnach gab es über das entscheidende Datum zuletzt Unsicherheiten auf Seiten der Gründer und Unstimmigkeiten auf Seiten der Berater der Arbeitsagenturen. Nun habe die Pressestelle der Bundesagentur bestätigt: "Maßgebend ist das Datum der Gründung."
Laut gruendungszuschuss.de ist das Gründungsdatum das Datum, das ein Gründer in seiner Gewerbe- bzw. steuerlichen Anmeldung angibt. Von einer Rückdatierung des Gründungsdatums rät das Portal ab – im Zweifelsfall sollte eher frühzeitig gegründet werden.
Wichtig: Vor der offiziellen Gründung müssen Gründer den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit abgeholt haben. Nur dann besteht überhaupt ein Anspruch auf die Förderung. Die Schritte im Einzelnen:
Gründungszuschuss zufolge haben Berater in aller Regel Verständnis dafür, dass nach der Gründung noch etwas Zeit benötigt wird, um den Businessplan zu erarbeiten.
Jedoch sollten sich Gründer nicht zu lange Zeit lassen: Bis zur Abgabe und Bewilligung des Antrags erhalten arbeitslose Gründer weder Arbeitslosengeld I noch Gründungszuschuss.
Eine Hilfe: Gründer finden unter www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen bundesweit erfahrene Gründungsberater, die Gründer beim Schreiben eines Businessplans unterstützen. (uqrl)