Beim Gründungszuschuss keine Zeit verlieren

Fördermittel

26.10.2011 - Gründer sollten umgehend ihren Antrag auf den Gründungszuschuss einreichen - auch wenn der Bundesrat ihnen durch ein Veto zu mehr Zeit verholfen hat.

Das empfiehlt das Zentrum für Mittelstandsberatung (ZfMB). Demnach wurde das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederung am Arbeitsmarkt am 23. September 2011 vom Bundestag verabschiedet. Es beinhaltet Veränderungen und Kürzungen beim Gründungszuschuss.

Der Bundesrat jedoch lehnte das Gesetz am 14. Oktober 2011 ab. Laut ZfMB ist das Gesetz damit jedoch nicht gestoppt. Nur das eigentlich geplante Inkrafttreten zum 1. November 2011 sei unwahrscheinlich, da der Bundestag nun Änderungen erwägen und erneut abstimmen muss.

Chance auf Gründungszuschuss zu alten Konditionen

Das ZfMB rät Unternehmensgründern, die Chance auf die Förderung zu den alten Konditionen nicht verstreichen zu lassen. Mit einem rechtzeitigen Antrag könnten Gründer folgende Nachteile vermeiden:

Nach der Neuregelung soll der Gründungszuschuss anstelle des ALG I nur noch sechs statt neun Monate gezahlt werden. Je nach Höhe des ALG I bedeute das ein Minus von bis zu 6.800 Euro.

Desweiteren sollen 150 statt 90 Tage ALG-I-Restanspruch maßgebend für die Bewilligung sein. Bisher bestand auf Gründungszuschuss überdies ein rechtlicher Anspruch. Er soll in eine "Kann-Leistung" umgewandelt werden.

Beraten lassen und Fördermittel-Check durchführen

Unternehmer können sich zum Gründungszuschuss und weiteren Förderprogrammen von Bund, Ländern und der EU gerne bei einem der bundesweit vertretenen zertifizierten Fördermittelberater des ZfMB informieren und bei der Antragstellung unterstützen lassen.

Über die Webseite des ZfMB (www.zuschuesse.de) können Interessenten einen kostenlosen, individuellen Fördermittel-Check durchführen lassen und weitere Informationen abrufen. (uqrl)

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