DIHK begrüßt Kürzungen beim Gründungszuschuss

Gründerförderung

25.05.2011 - Das Bundeskabinett hat die Kürzungen beim Gründungszuschuss ab November 2011 beschlossen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hält sie für sinnvoll.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erläutert die Position des DIHK folgendermaßen: "Die strengeren Förderauflagen werden dem Gründerklima in Deutschland gut tun. Nicht nur Steuer- und Beitragszahler profitieren, sondern letztlich auch die Existenzgründer selbst."

DIHK: Weniger Schnellschüsse, bessere Gründungskonzepte

Die Reform sorge dafür, dass arbeitslose Existenzgründer ihre Gründung künftig frühzeitiger und gründlicher vorbereiten müssen, wenn sie Fördergeld vom Staat erhalten wollten. Das schütze vor Schnellschüssen beim Gründen, so Wansleben. 


Öffentliche Gelder könnten zielgerichteter in Erfolg versprechende Gründungsprojekte gelenkt werden. 


Laut DIHK geht aus dem neuen Existenzgründerreport hervor, dass immer mehr Arbeitslose sich unzureichend auf die unternehmerische Selbständigkeit vorbereiten. 


Wansleben: "Mittlerweile verfügen über 40 Prozent der arbeitslosen Gründer über keine klare Geschäftsidee. Das ist eine denkbar schlechte Vorraussetzung, um mit Kunden, Banken und Geschäftspartnern zu verhandeln."

Kürzungen schon ab November 2011

Das Portal gruender-mv.de bestätigt, dass die Kürzungen beim Gründerzuschuss bereits zum November 2011 in Kraft treten. Das habe das Bundesarbeitsministerium auf Nachfrage des Portals bestätigt. 


Auch das Gründerportal gruendungszuschuss.de hatte bereits ein frühzeitiges Inkrafttreten der Reform gemeldet. Gesetz seien die Sparpläne jedoch erst mit dem Beschluss des Bundestags. Dieser soll laut gruendungszuschuss.de noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen, also im Laufe des Juni 2011.

Folgenreiche Änderungen für arbeitslose Gründer

Folgende Änderungen treten beim Gründungszuschuss höchstwahrscheinlich ab November 2011 in Kraft:

  • Der Gründungszuschuss wird von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt.
  • Die erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I wird erhöht.
  • Die erste Förderphase mit einem Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus einer Pauschale in Höhe von 300,00 Euro monatlich wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase mit einer Pauschale von 300,00 Euro monatlich wird von sechs auf neun Monate verlängert.


(uqrl)

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