Einschnitte beim Gründungszuschuss schon ab November 2011

Fördermittel

11.05.2011 - Beim Gründungszuschuss stehen Kürzungen und der Wegfall des Rechtsanspruchs an. Die gesetzliche Neuregelung soll noch dieses Jahr in Kraft treten, nicht erst im April 2012.

Wie das Gründer-Portal gruendungszuschuss.de berichtet, habe eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dies auf Nachfrage bestätigt.

Demnach ist die Einführung der Gesetzesänderungen beim Gründungszuschuss bereits zum 1. November 2011 geplant. 


Der Grund: Laut gruendungszuschuss.de werden die Einschnitte bei diesem Förderinstrument zeitlich gegenüber den anderen Änderungen vorgezogen, die erst am 1. April 2012 in Kraft treten.

Gesetzentwurf auf gruendungszuschuss.de

Den Gesetzentwurf "Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" hat gruendungszuschuss.de auf seiner Seite veröffentlicht. 


Den Artikel 1 zu den Kürzungen und dem Wegfall des Rechtsanspruchs finden Sie darin auf Seite 7. Auf den letzten Seiten finden Sie die Regelungen zum verfrühten Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzentwurfes. 


Der Gesetzentwurf werde noch im Bundestag beraten. Nach der Sommerpause des Parlaments soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein – so dass es am 1. November 2011 in Kraft treten könne. Den Link zum Gesetzentwurf finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)

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