Gründer behalten Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss

Förderung

23.12.2010 - Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss bleibt vorerst bestehen: Zum 1. Januar 2011 treten keine gesetzlichen Änderungen in Kraft.

Das berichtet das Gründerportal gruendungszuschuss.de. Demnach wird es auch keine rückwirkende Änderung zum 1. Januar 2011 geben, wie vereinzelt berichtet worden sei.

Ermessensleistung vorerst abgewendet

Laut gruendungszuschuss.de sei in den letzten Monaten häufig diskutiert worden, den Gründungszuschuss von einem Rechtsanspruch zu einer Kann-Leistung zu machen. Damit hätte die Förderung im Ermessen des jeweiligen Beraters der Arbeitsagentur gelegen. 


Der Grund: die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung, nach denen 2011 allein bei der Bundesagentur für Arbeit 1,5 Milliarden Euro eingespart werden sollen.


Die Bundesregierung setze jedoch derzeit auf eine weitere konjunkturelle Erholung, die ihr durch zurückgehende Arbeitslosenzahlen das Sparen abnehmen soll.

Gesetzentwurf fehlt bis dato

Für den Wegfall des Rechtsanspruchs auf den Gründungszuschuss fehle bis heute ein entsprechender Gesetzentwurf.


In der Vergangenheit habe sich der Gründungszuschuss immer als ein wirksames Instrument der Arbeitsmarktpolitik gezeigt. Jedoch bleibe die Änderung auf der Agenda, falls die konjunkturelle Erholung nicht ausreiche. 


Eine Gesetzesänderung wird laut gruendungszuschuss.de allgemein erst zum 1. Januar 2012 erwartet, auch wenn sie grundsätzlich schon vorher möglich wäre.

Tipp: Gründliche Vorbereitung statt Panik

Ein Tipp des Gründerportals: nicht unter Druck setzen lassen. Gründer mit einem durchdachten Businessplan hätten auch bei einer Ermessensleistung gute Chancen auf die Förderung. 


Deshalb sei es von Vorteil, die Gründung gut vorzubereiten und den Businessplan von einer erfahrenen fachkundigen Stelle begutachten zu lassen. (uqrl)

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