Gründer fallen oft auf falsche Gebührenbescheide herein

Betrug

12.10.2011 – Windige Geschäftemacher machen sich immer wieder die Ahnungslosigkeit junger Unternehmen zunutze. Vorsicht ist vor allem bei Gebührenbescheiden geboten.

Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) hin, die solche Aktivitäten in letzter Zeit vermehrt festgestellt hat.

Amtliche Gebührenbescheide können Betrugsversuche sein

Demnach flattern Existenzgründern kurz nach der Gewerbeanmeldung oder der Handelsregister-Eintragung häufig Bescheide ins Haus, die wie amtliche Gebührenbescheide aussehen. Dabei könne es sich um einen Betrugsversuch handeln.

Die Unsicherheit bei den Gründern sei verständlicherweise groß: Sie haben zu Beginn ihrer Selbständigkeit mit vielen öffentlichen Stellen zu tun, die für ihre Leistungen Gebühren erheben.

Günter Pfeifer, Wettbewerbsexperte der IHK Siegen: "Bei solchen Schreiben ist Vorsicht geboten. Wer nicht aufpasst, hat schnell den Absender beauftragt, das Unternehmen gegen Zahlung eines stattlichen Betrages in ein wertloses Register einzutragen. Man muss schon genau hinsehen, um den Schwindel zu entdecken." Er rät Gründern, sich in diesem Fall mit ihrer IHK in Verbindung zu setzen.

IHKs können kaum gegen Betrüger vorgehen

Besonders dreist gehe derzeit ein Anbieter vor, der im Internet eine so genannte Gewerbeauskunft Zentrale betreibt: Hier laufe der Empfänger Gefahr, sich durch das bloße Berichtigen und Vervollständigen seiner Unternehmensdaten und seine Unterschrift zur Zahlung von 956,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu verpflichten.

Der IHK Siegen liege ein solches 'Angebot' vor, so Pfeifer: "Bemerkenswert ist, dass die Zahlungspflicht im Kleingedruckten auf der Rückseite steht. Allerdings wird auf der ersten Seite auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um ein Angebot handele und dieses 'behörden- und kammerunabhängig' sei. Bei einer solchen Formulierung ist es schwer, erfolgreich gegen den Anbieter vorzugehen."

Die IHKs beobachten laut IHK Siegen solche Betrugsversuche bundesweit. Leider sei es bei den meisten dubiosen Anbietern schwer, einen Betrug nachzuweisen. Der Grund: Die Absender formulieren ihre Zahlungsaufforderung in der Regel als Angebot, das der Empfänger natürlich auch ablehnen könne.

Auf keinen Fall ungeprüft Geld überweisen

Auf keinen Fall sollten die Unternehmen ohne genaue Prüfung Zahlung leisten, meint Pfeifer: "Das Geld ist in aller Regel verloren." Gründer hätten zwar die Möglichkeit, die Verträge anzufechten - wenn das Geld aber überwiesen ist, müssten sie es meistens als Lehrgeld abschreiben. (uqrl)

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