Gründungszuschuss-Änderungen kommen frühestens im Dezember

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10.11.2011 – Erst Ende November kommt der Vermittlungsausschuss wieder zusammen, der über die Änderungen beim Gründungszuschuss berät. Deshalb kann das geänderte Gesetz frühestens im Dezember in Kraft treten.

Damit rechnet das Gründer-Portal gruendungszuschuss.de. Der Grund für die Verschiebung sei der übliche Ablauf bei Gesetzesänderungen: Falls sich der Vermittlungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 22. November 2011 einigt, müssten Bundesrat und eventuell der Bundestag noch einmal abstimmen.

Daraufhin müsse das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden – was üblicherweise zwei bis drei Wochen dauern könne. Möglich sei aber auch, dass der Vermittlungsausschuss sich noch einmal vertagt.

Unerwarteter Stop des Bundesrates birgt Chancen

Eigentlich sollte bereits am 8. November eine Einigung erzielt werden, nachdem die Änderungen kurzfristig vom Bundesrat per Veto-Verfahren gestoppt worden waren.

Durch die erneute Verschiebung haben Gründer erneut Zeit gewonnen, um den Gründungszuschuss zu den alten Konditionen erhalten zu können. Gründer sollten deshalb bei der Antragstellung keine Zeit verlieren.

Professionell mit den Arbeitsagenturen zusammenarbeiten

Ein Tipp für Gründer von mittelstanddirekt.de: Der Gründungszuschuss wird zwar deutlich gekürzt. Trotzdem stehen die Chancen auf die Förderung gut, wenn Gründer effektiv mit dem Bearbeiter der Arbeitsagentur zusammenarbeiten.

Schließlich liegt die Förderung in seinem Ermessensspielraum – und auch er entscheidet anhand fest definierter Kriterien, ob der Gründungszuschuss vergeben wird oder nicht. Eine Checkliste mit Tipps für die Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)

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