12.09.2011 – Am 1. November treten die Änderungen beim Gründungszuschuss in Kraft. Gründungswillige ALG-I-Empfänger sollten sich beeilen, um noch vom alten Recht zu profitieren.
Laut der Existenzgründungsberatung dykiert weicht die Bundesregierung nicht von ihren Plänen ab, den Gründungszuschuss drastisch einzuschränken. Deshalb treten der Beratung zufolge am 1. November voraussichtlich folgende Änderungen in Kraft:
Bis 31. Oktober 2011 werden die Anträge noch nach dem alten Recht bewilligt. Für potenzielle Gründer bedeutet dies, dass sie ihre Pläne kurzfristig umsetzen sollten, um den Gründungszuschuss noch im bisherigen Umfang bewilligt zu erhalten.
Dykert zufolge entstanden im Jahr 2010 durch den Gründungszuschuss 250.000 Arbeitsplätze. Experten erwarteten nach der Gesetzesänderung einen dramatischen Einbruch der Existenzgründungen. (uqrl)