Gründungszuschuss bis Ende Oktober beantragen

Fördermittel

12.09.2011 – Am 1. November treten die Änderungen beim Gründungszuschuss in Kraft. Gründungswillige ALG-I-Empfänger sollten sich beeilen, um noch vom alten Recht zu profitieren.

Laut der Existenzgründungsberatung dykiert weicht die Bundesregierung nicht von ihren Plänen ab, den Gründungszuschuss drastisch einzuschränken. Deshalb treten der Beratung zufolge am 1. November voraussichtlich folgende Änderungen in Kraft:

  • Der bisher gültige Rechtsanspruch wird aufgehoben und in eine Ermessenleistung umgewandelt.
  • Das gesamte Budget von 1,7 Milliarden Euro wird um 77 Prozent auf 400 Millionen Euro gekürzt. Damit wird künftig nur noch etwa jeder vierte Antrag genehmigt.
  • Die erste Förderphase des Gründungszuschusses wird von neun auf sechs Monate reduziert. In dieser Phase erhält der Gründer monatlich ein Arbeitslosengeld und eine Sozialversicherungspauschale von 300 Euro.

Voller Gründungszuschuss noch bis Ende Oktober

Bis 31. Oktober 2011 werden die Anträge noch nach dem alten Recht bewilligt. Für potenzielle Gründer bedeutet dies, dass sie ihre Pläne kurzfristig umsetzen sollten, um den Gründungszuschuss noch im bisherigen Umfang bewilligt zu erhalten.

Dykert zufolge entstanden im Jahr 2010 durch den Gründungszuschuss 250.000 Arbeitsplätze. Experten erwarteten nach der Gesetzesänderung einen dramatischen Einbruch der Existenzgründungen. (uqrl)

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