24.11.2011 – Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat die dramatischen Kürzungen beim Gründungszuschuss beschlossen.
Das berichten mehrere Medien, darunter die Süddeutsche Zeitung (Online-Ausgabe vom 23. November 2011) und das Portal gruendungszuschuss.de.
Demnach hat der Vermittlungsausschuss beim Gründungszuschuss, dem Schwerpunkt des "Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt", keinen Kompromiss gefunden – es bleibe bei den Kürzungen.
Laut gruendungszuschuss.de haben betroffene Existenzgründer nur noch wenige Tage Zeit, um ihre Selbständigkeit anzumelden und den Gründungszuschuss in seiner bisherigen Form zu beantragen.
Dem Gründerportal zufolge werden die beschlossenen Änderungen in den anderen Teilen des Gesetzesvorhabens am 24. November 2011 vom Bundestag verabschiedet werden. Schon am darauffolgenden Tag stimme der Bundesrat abschließend über das Gesetz ab.
Dann erhalte es der Bundespräsident zur Unterschrift. Die Kürzungen beim Gründungszuschuss treten laut gruendungszuschuss.de voraussichtlich zwischen Nikolaus und Weihnachten in Kraft.
Bund und Länder hätten sich allerdings in einer Protokollerklärung darauf geeinigt, dass die praktische Umsetzung der Kürzungen und deren Auswirkungen in den nächsten Jahren evaluiert werden sollen.
Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" in ihrer Ausgabe vom 24. November 2011 berichtet, hat sich der Vermittlungsausschuss auf drei Gesetzes-Änderungen geeinigt. So soll die Förderung der Einstiegsqualifizierung auf Dauer erhalten bleiben und als unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert werden.
Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer auf zwölf Monate soll wieder gestrichen werden. Dies gilt für Maßnahmen, die bis Ende des Jahres 2014 begonnen haben.
Bildungsträger können zudem künftig damit beauftragt werden, gezielt "arbeitsmarktfernere" Personengruppen weiterzubilden, die zum Beispiel Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben. (uqrl)