Gründungszuschuss-Kürzungen vorerst gestoppt

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18.10.2011 - Voraussichtlich treten die Neuregelungen beim Gründungszuschuss vorerst doch nicht am 1. November 2011 in Kraft: Der Bundesrat hat die Änderungen in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Wie die Pressestelle des Bundesrats meldet, hat dieser das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" am 14. Oktober 2011 in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Inkrafttreten verzögert

Das heiße jedoch nicht, dass die Reform des Gesetzes gestoppt sei, so das Existenzgründerportal gruendungszuschuss.de: Durch sein Veto habe Bundesrat nur das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. November verhindert.

Jetzt werde im Vermittlungsausschuss noch einmal über das Gesetz beraten. Danach stimme der Bundestag erneut darüber ab. Laut gruendungszuschuss.de ist es unsicher, ob es im Rahmen des Vermittlungsausschusses tatsächlich noch zu Veränderungen kommen wird.

Geplante Änderungen werden überarbeitet

Der Bundesrat hat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen, weil es in einigen Punkten überarbeitet und verbessert werden müsse. Beispielsweise dürfe der Gründungszuschuss nicht verkürzt oder verschlechtert werden, da es sich hierbei um ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung handelt.

Thüringens Arbeitsminister Matthias Machnig begrüßte das Veto als Chance, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern: "Dieses Gesetz ist ein Etikettenschwindel. Statt Eingliederungschancen zu verbessern, würde damit die aktive Arbeitsmarktpolitik deutlich geschwächt." So sollen laut dem Thüringer Arbeitsministerium bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis zum Jahr 2015 jährlich zwei Milliarden Euro eingespart werden.

Das sei der falsche Weg, so Machnig: "Ich danke den Großen Koalitionen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern – insbesondere den Ministerpräsidenten Sellering und Haseloff –, die diese Pläne mit ihrem Antrag und ihrem Abstimmungsverhalten zunächst vereitelt haben." (uqrl)

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