03.08.2011 - Der Gründungszuschuss wird künftig massiv eingeschränkt. Der Grund: Die Regierung sieht zu viele Mitnahmeeffekte und Notgründungen ohne wirtschaftlichen Erfolg. Jedoch bescheinigt eine wissenschaftliche Studie dem Förderinstrument eine positive Wirkung.
Bereits 2005 hatte das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) die Vorläufer des Gründungszuschusses untersucht, die Instrumente "Überbrückungsgeld" und "Existenzgründungszuschuss".
Das Ergebnis: Alle Gründungsförderungen zeigten einen positiven Effekt auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Es fehlten jedoch bis dato Untersuchungen zum Förderinstrument Gründungszuschuss, der Gründern ab November 2011 stark eingeschränkt zur Verfügung stehen soll.
Nun bestätigt die neue IAB-Studie "Die Praxis des Gründungszuschusses. Eine qualitative Implementationsstudie zur Gründungsförderung im SGB III" die positiven Effekte der Förderung auf den Arbeitsmarkt. Ein Ergebnis: Die Qualität der geförderten Gründungen wird insgesamt als gut eingeschätzt.
Die Studie untersuchte auch die befürchteten Mitnahmeeffekte und Missbrauchswirkungen beim Gründungszuschuss. Das Ergebnis: Sie seien bei öffentlichen Förderinstrumenten schwer zu fassen, nach Meinung der Autoren aber kein großes Problem beim Gründungszuschuss.
Als Leistungsmissbrauch wird es definiert, wenn der Gründungszuschuss nicht deshalb bezogen wird, um sich selbständig zu machen. Diesbezüglich scheinen die Fördervoraussetzungen einen wirksamen Schutzwall zu errichten, so die Autoren.
Dagegen scheinen Mitnahmeeffekte ein verbreitetes Phänomen zu sein. Als Mitnahme gilt die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses für eine Selbständigkeit, die auch ohne Förderung in ähnlicher Weise und zeitnah umgesetzt worden wäre.
Allerdings habe sich bei der Befragung gezeigt, dass Experten und Vermittler dieses Phänomen nicht pauschal als problematisch betrachten: Selbst bei einer Mitnahme könne der Zuschuss dazu führen, dass ein Gründungsprojekt die finanziell schwierige Anfangsphase erleichtert.
Laut IAB stellt die Studie außerdem heraus, dass die Vermittler der Bundesagenturen kaum eine wirtschaftlich fundierte Entscheidung zu einem Gründungsprojekt treffen können.
Dies ist ein relevantes Ergebnis für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Der Grund: Ab November 2011 soll der Gründungszuschuss von einer Pflichtleistung zu einer vollständigen Ermessensleistung umgewandelt werden – dann entscheidet der Vermittler der Agentur für Arbeit, welcher Gründer die Förderung erhält. Fachverbände und DGB hatten dies bereits als praxisfern kritisiert.
Der Studie zufolge ist für eine solche Entscheidung nicht nur betriebswirtschaftliches Hintergrundwissen notwendig, sondern auch Kenntnisse zu Gepflogenheiten und Anforderungen in verschiedenen Branchen sowie zur aktuellen Wirtschaftslage.
Deshalb benötigten die Agenturen für Arbeit externe Kooperationspartner, so die IAB-Autoren. Derzeit gebe es die Tragfähigkeitsbescheinigungen bei der fachkundigen Stelle: Sie bescheinigen dem Vermittler, dass ein Gründungsprojekt wirtschaftliche Aussichten auf Erfolg hat.
Der Studie zufolge sei auch diese Tragfähigkeitsbescheinigungen nicht optimal gestaltet: Aus den standardisierten Formularen könnten die Vermittler kaum nachvollziehen, wie intensiv sich die fachkundige Stelle mit einem Gründungsvorhaben auseinandergesetzt hat. Den Verdacht auf ein Gefälligkeitsgutachten könne der Vermittler kaum verhärten, weil er dem Einzelfall nicht nachgehen könne.
Das Bundeskabinett hat die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss bereits abgesegnet. Der Bundesrat hat kein Mitspracherecht – er hatte sich gegen zahlreiche Maßnahmen des Gesetzentwurfes gewehrt.
Diese Einschnitte sind von Anfang November an geplant: Der Bearbeiter der Arbeitsagenturen entscheidet, ob der Gründer den Zuschuss erhält. Außerdem fällt die Förderung insgesamt geringer aus. Ferner müssen sich Arbeitslose schneller für den Schritt in die Selbständigkeit entscheiden – der Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I wird ausgedehnt. (uqrl)