10.06.2011 - Der Staat bezuschusst die Beratungsstunden von Gründern aus der Arbeitslosigkeit derzeit mit 3.600 Euro. Voraussetzung dieser Förderung ist der Gründungszuschuss, den ab November 2011 nicht mehr jeder Antragsteller erhält.
Darauf weist Andreas Lutz vom Portal www.gruendungszuschuss.de hin. Demnach haben die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss weitreichende Folgen für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten.
Der Erhalt des KfW-Gründercoachings ist derzeit mit dem Erhalt des Gründungszuschusses verknüpft: Stellen Gründer den entsprechenden Antrag bei der KfW-Bankengruppe, müssen sie den Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur über den Erhalt des Gründungszuschusses anfügen.
Damit ist der Gründungszuschuss eine Voraussetzung für das KfW-Gründercoaching, über das Gründer aus der Arbeitslosigkeit 3.600 Euro für Beratungsleistungen vom Staat erhalten.
Bei diesem Förderinstrument tragen Gründer aus der Arbeitslosigkeit nur einen Eigenanteil von zehn Prozent bei einem Beratungsvolumen von insgesamt 4.000,00 Euro – sie zahlen lediglich 400 Euro.
Laut gruendungszuschuss.de will die KfW dieses wichtige Förderinstrument weiter ausbauen. Jedoch haben dem Portal zufolge ab November 2011 weniger Gründer Zugang zum Gründercoaching, wenn weniger Gründer den Gründungszuschuss erhalten.
Außerdem zahlen Empfänger des Gründungszuschusses während der Grundförderung ermäßigte Mindestbeiträge zur Sozialversicherung, beispielsweise zur Krankenversicherung.
Auch diese Bestimmung sei gefährdet, wenn der Erhalt des Gründungszuschusses ab November im Ermessen des Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit liegt.
Gruendungszuschuss.de fordert deshalb, das Gründercoaching Deutschland und die vergünstigten Mindestbeiträge zur Sozialversicherung künftig nicht mehr an die Vergabe des Gründungszuschusses zu knüpfen. Vielmehr sollte die zuvor bestandene Arbeitslosigkeit als Voraussetzung dieser Leistungen dienen. (uqrl)