01.04.2011 - Mit Wirkung zum 1. April 2011 bietet die KfW Mittelstandsbank zwei Kreditvarianten für Gründer an: den KfW-Gründerkredit-StartGeld und den KfW-Gründerkredit-Universell.
Auch die neuen Varianten richten sich an Existenzgründer und junge Unternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Geändert wurde vor allem die Höhe der gewährten Darlehen.
Als direkten Nachfolger des auslaufenden KfW-StartGelds gewährt die Bankengruppe vom 1. April 2011 an den KfW-Gründerkredit-StartGeld.
Der neue Finanzierungshöchstbetrag: 100.000 Euro (ehemals 50.000 Euro), davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank bleibt der KfW zufolge erhalten.
Größere Gründungsvorhaben mit einem Kreditbedarf von mehr als 100.000 Euro werden mit dem KfW-Gründerkredit-Universell abgedeckt.
Damit können Gründer 100 Prozent ihrer Investitionen und Betriebsmittel finanzieren – inklusive Übernahmen von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Form von Asset-Deals. Dabei gewährt die KfW aber höchstens zehn Millionen Euro.
Für beide Gründerkredite gilt der KfW zufolge, dass auch erneute Unternehmensgründungen gefördert werden. Die Voraussetzung: Es bestehen keine Verbindlichkeiten mehr aus der ersten Gründung.
Wie die KfW Mittelstandsbank berichtet, gelten vom 1. April an außerdem neue Zinskonditionen im KfW-Gründerkredit StartGeld (Programmnummer 65) und im KfW-Gründerkredit Universell (66). Den Link zu den aktuellen Konditionen finden Sie unter dieser Meldung. (uqrl)