06.06.2011 - Voraussichtlich am 1. November 2011 treten die Änderungen beim Gründungszuschuss in Kraft. Eine Neuregelung: Arbeitslose benötigen einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf ihr Arbeitslosengeld I, um die Förderung zu erhalten.
Das berichten die Gründerportale gruendungszuschuss.de und gruender-mv.de. Demnach besagt der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, dass der Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von derzeit 90 auf 150 Tage erhöht wird – und nicht auf 180 Tage, wie ursprünglich vorgesehen.
Gruendungszuschuss.de führt diese Entscheidung auf die Stellungnahmen der Gründerverbände zurück: Sie hätten kritisiert, dass manche Existenzgründer bei einem Restanspruch von 180 Tagen gar keinen Gründungszuschuss erhalten können.
Der Grund: Manche junge Existenzgründer könnten vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit nur 12 bis unter 16 Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und hätten deshalb nur sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld - zu wenig, um den Gründungszuschuss zu erhalten.
Laut gruendungszuschuss.de werden die Mittel für das Förderinstrument außerdem um 74 Prozent gekürzt. Zuvor sei das Ministerium von Einsparungen von bis zu 78 Prozent ausgegangen. (uqrl)