Kürzungen beim Gründungszuschuss beschlossen

Fördermittel

26.09.2011 – Der Bundestag hat beschlossen, dass das Budget für den Gründungszuschuss um mehr als 75 Prozent gekürzt wird. Außerdem wird die Förderung von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung umgewandelt.

Das berichtet die Gründungsberatung dykiert. Demnach sollen die Änderungen zum  1. November 2011 in Kraft treten, da nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger keine Übergangsregelung vorgesehen sei.

Antrag bis Mitte Oktober stellen

Dykert weist jedoch darauf hin, dass das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" auch schon in der zweiten Oktoberhälfte in Kraft treten könnte, falls die weiteren formalen Schritte zügig durchgeführt werden.

Arbeitslose Gründungswillige mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I sollten sich der Gründungsberatung zufolge beeilen – und den vollständigen Antrag bis zum 14. Oktober 2011 bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgeben.

Experten kritisieren Kürzungen massiv

Dykert zufolge machten sich allein 2010 rund 170.000 Gründer aus der Arbeitslosigkeit selbständig und schufen rund 80.000 weitere Arbeitsplätze.

Fast alle Fachleute erwarteten nun für 2012 einen dramatischen Rückgang dieser Zahlen. Die Bundesregierung verhindere mit diesem Beschluss das Entstehen neuer Arbeitsplätze, so dykert. Eines  der erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente sei mehr oder weniger abgeschafft worden.

Der Beschluss wurde laut dem Deutschen Bundestag von der Opposition massiv kritisiert, die dykert zufolge geschlossen gegen die Änderungen gestimmt hatte. Beispielsweise habe Hubertus Heil (SPD) der Regierung vorgeworfen, mit dem Gesetz nicht in erster Linie eine Instrumentenreform zu verfolgen, sondern eine Kürzungspolitik.

Auch Brigitte Pothmer, die Arbeitsmarktexpertin von Bündnis 90/Die Grünen, habe den Umbau beim Gründungszuschuss kritisiert: "Allein im nächsten Jahr streichen Sie dort fünf Milliarden Euro. Das sind 83 Prozent." (uqrl)

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