09.11.2011 - Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bringen die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit deutlich weniger Einsparungen als erwartet.
Laut dem DIW-Forschungsdirektor Entrepreneurship, Alexander Kritikos, führen die Reformen am Ziel vorbei: "Der Gründungszuschuss ist ein erfolgreiches Instrument, das zuvor arbeitslosen Gründerinnen und Gründern nachweislich hilft, die schwierige Anfangsphase ihrer Selbständigkeit zu überstehen. Die Mitnahmeeffekte sind viel geringer als befürchtet. Die eingesparten Kosten hingegen werden wahrscheinlich an anderer Stelle wieder auftreten."
Kritikos hält viele angebliche Schwachpunkte für überbewertet, die mit der geplanten Reform abgeschafft werden sollen. Beispielsweise treten die Mitnahmeeffekte verschiedenen Studien zufolge nicht in 60 bis 75 Prozent, sondern nur in rund 20 Prozent aller Fälle auf.
Ebenfalls unbestätigt sei die Einschätzung, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seien häufig nicht nachhaltig: Fünf Jahre nach der Gründung seien immer noch knapp 70 Prozent aller geförderten Gründungen am Markt.
Außerdem erwirtschafteten viele Selbständige ein höheres Einkommen als zuvor in abhängiger Beschäftigung.
Das Gesamtbudget soll von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro jährlich gekürzt werden. Statt der durchschnittlich 140.000 Gründungen könnten nach der geplanten Reform jährlich nur noch rund 50.000 Personen gefördert werden, schätzt Kritikos.
Jedoch müssten die Bundesagenturen für Arbeit damit rechnen, dass sich die Ausgaben an anderen Stellen erhöhen, insbesondere beim Arbeitslosengeld I.
Kritikos: "Denn ohne Förderung werden gerade in der Anfangsphase der Selbständigkeit mehr Gründer scheitern und so früher wieder auf das Arbeitslosengeld I angewiesen sein, oder sie machen sich bei vollem Bezug von Arbeitslosengeld I selbständig."
Mit dem Gründungzuschuss erhalten zuvor arbeitslose Gründer eine Förderung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Kernpunkte der Reform sind eine 75-prozentige Kürzung des Gesamtbudgets, eine Reduzierung der Bezugsdauer und die Umstellung auf Einzelfallentscheidungen – bislang besteht ein Rechtsanspruch.
Mit der Umstellung auf die Ermessensentscheidung hänge es von den Arbeitsvermittlern vor Ort ab, ob ein arbeitsloser Gründer den Zuschuss erhält oder nicht. "Völlig unklar ist jedoch", so Kritikos, "nach welchen Kriterien die Vermittler entscheiden sollen."
Laut dem Institut sollten die geplanten Kürzungen am 8. November 2011 im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag beraten werden. Jedoch hat der Vermittlungsausschuss seine Beratungen auf Ende November vertagt. (uqrl)