Mittel für den Gründungszuschuss werden deutlich gekürzt

Fördermittel

11.04.2011 - Der Gründungszuschuss bleibt zwar erhalten, aber die Ausgaben für das Förderinstrument werden um bis zu 80 Prozent reduziert.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, habe Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch mit den anderen Ministerien abgestimmt werden müsse.

 

Massive Sparbemühungen

Die darin bezifferten Einsparungen betragen laut Reuters insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro, wobei der Großteil des Geldes beim Gründungszuschuss gespart werden soll. 


Danach sollen künftig nur noch etwa 400 Millionen Euro jährlich für das Förderinstrument zur Verfügung gestellt werden – bisher waren es Reuters zufolge etwa 1,8 Milliarden Euro.

Rechtsanspruch zu Ermessensleistung

Mit dem Gründungszuschuss erleichtert der Staat Arbeitslosen den Schritt in die Selbständigkeit: Sie erhalten derzeit neun Monate lang einen Betrag in Höhe ihres Arbeitslosengeldes I sowie 300,00 Euro monatlich für Sozialversicherungen.


Die 300,00 Euro können danach für einen Zeitraum von weiteren sechs Monaten bezogen werden.


Derzeit besteht ein Rechtsanspruch für Gründer: Sind alle Formalien korrekt, darf der Gründungszuschuss nicht verwehrt werden.


In ihrem Gesetzentwurf will Bundesarbeitsministerin von der Leyen den Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung umwandeln.

Gründer-Meinung im Internet

Wie das Portal gruendungszuschuss.de berichtet, können sich Gründer in den Netzwerken Xing (http://tinyurl.com/5r5j5ne)  und Facebook (http://www.pro-gz.de) zu den Einsparungen äußern. 


Gruendungszuschuss.de will laufend über die weiteren Entwicklungen berichten, besonders über die Inhalte des Gesetzentwurfes. (uqrl)

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