Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss soll entfallen

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30.03.2011 - Die Zahlung des Gründungszuschusses für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, soll künftig im Ermessen des jeweiligen Arbeitsvermittlers liegen.

Das berichten mehrere Tageszeitungen, darunter das Handelsblatt und die Süddeutsche Zeitung. Demnach will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erzielen.

Höhere Hürden und geringere Zahlungen

Dem Handelsblatt zufolge sollen die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses erhöht werden: Danach müssen Arbeitslose in Zukunft mindestens einen Anspruch auf 180 Tage Arbeitslosengeld I vorweisen, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Derzeit liegt die Frist bei 90 Tagen. 


Auch die Zahlungen an die Existenzgründer selbst sollen verringert werden: Künftig sollen Gründer laut Handelsblatt das Arbeitslosengeld I plus einem Zuschlag von 300 Euro nur noch sechs Monate lang erhalten – drei Monate weniger als derzeit. 


Dafür plane die Ministerin, den Zuschlag von 300 Euro in der zweiten Phase des Gründungszuschusses neun statt sechs Monate lang zu zahlen.

Bessere Ausbildung für Arbeitsvermittler nötig

Dem FDP-Arbeitsmarktexperten Johannes Vogel zufolge sei es wichtig, dass im Zuge dessen auch über eine bessere Ausbildung der Vermittler diskutiert werde, so das Handelsblatt. Der Grund: Sie sollten ermessen können, wann ein Gründungszuschuss gewährt wird und wann nicht.


Die Instrumentenreform der Bundesarbeitsministerin soll nach Angaben des Handelsblattes zum 1. April 2012 in Kraft treten.

Gut durchdacht zum Gründungszuschuss

Mit den Plänen von Ursula von der Leyen erhöhen sich die Hürden für Gründer, den Gründungszuschuss zu erhalten. Die Chancen stehen jedoch weiterhin gut, wenn Gründer den Schritt in die Selbständigkeit gewissenhaft planen.


Zu einer vorausschauenden Planung gehören beispielsweise ein durchdachter Businessplan sowie eine Rentabilitätsvorschau.


Mehr Informationen zum Schritt in die Selbständigkeit finden sich unter anderem auf dem BMWi-Portal www.existenzgruender.de. Tipps rund um den Gründungszuschuss erhalten Existenzgründer auf www.gruendungszuschuss.de. (uqrl)

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